Glossar

Metallroste werden in Gitterroste (Schweißpressroste, Pressroste) und Blechprofilroste unterschieden.

Gitterroste sind tragfähige, plattenförmige Körper, deren Flachseiten viele durchgehende Öffnungen in regelmäßiger Anordnung haben, sodass der freie Querschnitt gewöhnlich über 70% liegt. Gitterroste bestehen aus senkrecht stehenden Tragstäben, die parallel zueinander angeordnet sind und von Querstäben gekreuzt und verbunden werden.

Blechprofilroste sind aus Blechen geformte C-Profile, die an der Oberfläche unterschiedlich geformte Ausnehmungen und Profilierungen haben. Diese Profilierungen ergeben eine besondere Stabilität und Rutschhemmung. 

 

Auflage

Die geplante Auflagelänge muss mindestens 30 mm betragen. Im Betriebszustand darf die Auflagelänge das Maß von 25 mm nicht unterschreiten. Abweichungen sind zulässig, wenn durch konstruktive Maßnahmen ein Verschieben der Roste in Tragrichtung zwangsläufig verhindert wird.

Aufstelzung

Eine Aufstelzung ist notwendig, wenn zwischen Gitterrost- und Einlegehöhe ein Ausgleich zu schaffen ist. Sie wird vorzugsweise durch eine entsprechende Randausbildung oder ein untergeschweißtes Profil erreicht.

Ausklinkung im Auflagebereich

Eine Ausklinkung der Stäbe an der Auflageseite. Dadurch soll ein Niveauausgleich zwischen Oberkante Gitterrost und den benachbarten Konstruktionen erreicht werden. Es ist darauf zu achten, dass die Tragfähigkeit gesichert bleibt. 

Ausschnitte

An Rosten können Ab-, Schrägoder Ausschnitte erforderlich sein, die wieder mit einem Rand versehen werden.